Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Leintal-Schule Schwaigern ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.leintalschule.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

 

• Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

• PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@leintal.schule oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

• Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators resultiert aktuell in einem negativen Prüfergebnis.

• Die Kontraste einzelner Bereiche sind für Sehbehinderte noch nicht optimiert.

• Der Bild-Slider lässt sich derzeit noch nicht pausieren.

• Es sind keine Untertitel und / oder Audiodeskription bei unseren Videos vorhanden.

• Die Statusmeldungen unserer Webanwendung sind nicht programmatisch ermittelbar.

• Es gibt noch kein Angebot der Inhalte in Leichter Sprache.

 

Die Leintal-Schule Schwaigern plant derzeit eine Überarbeitung der Internetseiten und versucht im Zuge der Umbaumaßnahmen die Behebung der Mängel und die Bereitstellung der Inhalte in barrierefreier bzw. barrierearmer Form zu bewerkstelligen.

 

3. Stand dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.02.2021 überarbeitet.

 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.leintalschule.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

 

Leintal-Schule Schwaigern
Herr Oberstudienrat Nils Bürker
Falltorstr. 18
74193 Schwaigern
Schulträger: Stadt Schwaigern
Tel.: 07138/98700
Fax: 07138/987030


Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07138 98700 erreichen.

 

Per E-Mail erreichen Sie uns unter info@leintal.schule oder datenschutz@leintalschule.de

 

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

 

5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Leintal-Schule Schwaigern wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

 

Falls die Leintal-Schule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

 

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de

Telefon: 0711 279-3360

 

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.